Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von unseren examinierten Pflegekräften auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Ziel ist es, die ärztliche Therapie im häuslichen Umfeld zu unterstützen – professionell, zuverlässig und in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzt:innen.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird ärztlich verordnet. Voraussetzung ist ein medizinischer Bedarf, der nicht vom Patienten selbst oder Angehörigen übernommen werden kann.
Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenn bereits eine ärztliche Verordnung vorliegt, können Sie uns diese direkt zukommen lassen. Wir beantworten erste Fragen und erklären Ihnen den weiteren Ablauf.
Beratung & Planung
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihren Bedarf. Wir prüfen die ärztliche Verordnung, besprechen alle Maßnahmen und passen die Versorgung individuell an Ihre Situation an.
Antragstellung bei der Krankenkasse
Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und kümmern uns um die gesamte Kommunikation mit Arztpraxis und Kasse – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Start der Behandlungspflege
Nach Genehmigung der Verordnung beginnt unser Pflegeteam mit der Versorgung bei Ihnen zuhause – zuverlässig, fachlich kompetent und mit viel Einfühlungsvermögen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungspflege in vollem Umfang, sobald sie genehmigt ist. Bei Privatversicherten hängt die Übernahme vom Tarif ab – wir beraten Sie gerne individuell.
Was passiert nach der Genehmigung?
Sobald die Krankenkasse die Leistung bewilligt hat, beginnen wir zeitnah mit der Pflege. Wir vereinbaren feste Zeiten und sorgen für eine verlässliche Versorgung.
Was, wenn die Kasse ablehnt?
Falls eine Verordnung nicht genehmigt wird, unterstützen wir Sie beim Widerspruch oder helfen mit alternativen Möglichkeiten – z. B. im Rahmen der Pflegeversicherung.
Kann ich die Pflegezeiten mitbestimmen?
Ja. Wir richten uns nach Ihrem Tagesablauf und finden gemeinsam feste Besuchszeiten, die zu Ihrer Situation passen.
Kann ich die Pflege auch selbst bezahlen?
Ja. Falls keine Kassenleistung greift oder Sie zusätzliche Leistungen wünschen, können Sie diese privat mit uns vereinbaren – transparent und fair kalkuliert.
Was ist der Unterschied zur Grundpflege?
Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung (z. B. Injektionen, Verbände), während Grundpflege körperbezogene Hilfe im Alltag umfasst (z. B. Waschen, Essen, Mobilität). Beide können kombiniert werden.