Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen des täglichen Lebens – wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie richtet sich an Menschen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, möglichst selbstbestimmt und mit Würde zu leben – in Ihrer vertrauten Umgebung.
Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir klären erste Fragen und vereinbaren gern ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Persönliches Beratungsgespräch
In einem gemeinsamen Gespräch besprechen wir Ihre aktuelle Situation, Ihren Unterstützungsbedarf und die möglichen Leistungen im Rahmen der Grundpflege.
Antragstellung & Pflegegrad
Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie beim Antrag an die Pflegekasse. Wenn bereits ein Pflegegrad besteht.
Pflegeeinsatz & Planung
Nach Genehmigung stellen wir gemeinsam Ihren persönlichen Pflegeplan auf – und beginnen mit der Versorgung.
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Wie wird die Grundpflege finanziert?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen – abhängig vom bewilligten Pflegegrad. Eine private Zuzahlung ist nur nötig, wenn der Pflegebedarf über die Kassenleistung hinausgeht.
Muss ich die Grundpflege beantragen?
Nein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, der Einschätzung durch den MDK (Medizinischer Dienst) und allen Formalitäten mit der Pflegekasse.
Wie schnell kann die Pflege starten?
Nach dem Erstgespräch und Klärung der Pflegekassenzustimmung kann die Pflege meist innerhalb weniger Tage beginnen – wir richten uns flexibel nach Ihrer Situation.
Kann ich Leistungen individuell anpassen?
Ja. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen persönlichen Pflegeplan, der auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist – und bei Bedarf jederzeit angepasst werden kann.
Kann ich auch Pflegegeld erhalten?
Ja, wer die Pflege selbst (z. B. durch Angehörige) organisiert, kann statt Sachleistungen Pflegegeld beziehen. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich („Kombinationsleistung“). https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/kombinationsleistung/