Pflege verstehen – mit einer Beratung, die weiterhilft
Die Beratung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend und muss in bestimmten Intervallen erfolgen, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei allen Fragen rund um Pflegeanträge, Einstufung, Widerspruch und Organisation zur Seite – als verlässlicher Partner im gesamten Pflegeprozess.
Leistungen
Unsere Leistungen der Pflegeberatung
Pflegeberatung zu Hause
Wir kommen zu Ihnen – unkompliziert und persönlich.
Gesetzlich anerkannt
Pflichtberatung nach § 37.3 – von den Kassen gefordert, von uns durchgeführt.
Beratung bei Pflegegrad
Individuelle Tipps und Empfehlungen passend zu Ihrem Pflegegrad.
Beratungsnachweis
Sie erhalten einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Pflegekasse.
Hilfsmittel-Empfehlung
Wir beraten zu Gehhilfen, Pflegebetten & mehr.
Pflegedokumentation
Auf Wunsch Sichtung und Optimierung Ihrer Unterlagen.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird ärztlich verordnet. Voraussetzung ist ein medizinischer Bedarf, der nicht vom Patienten selbst oder Angehörigen übernommen werden kann.
Nein – sie wird zu 100 % von der Pflegekasse übernommen.
Gibt es eine Beratung auch ohne Pflegegrad?
Ja, dann jedoch als freiwillige, kostenpflichtige Beratung – z. B. für Angehörige. Bei ersten Fragen stehen wir natürlich auch kostenlos in einem Erstgespräch zur Verfügung.
Wie weiß ich, wann die nächste Beratung fällig ist?
Wir erinnern Sie rechtzeitig oder klären den Zeitpunkt bei der ersten Beratung gemeinsam.
Beraten Sie auch Angehörige?
Ja, Angehörige sind ausdrücklich willkommen – ob zur Entlastung oder zur Mitorganisation der Pflege.
Was, wenn sich mein Pflegebedarf verändert?
Wir geben Hinweise, ob ein neuer Antrag, eine Höherstufung oder zusätzliche Hilfe sinnvoll sein könnte.
Was genau wird beraten?
Pflegealltag, Organisation, Hilfsmittel, Entlastungsangebote – ganz nach Bedarf.