Leistungsübersicht
Alle Leistungen von NanaCare in Norderstedt
Acht Leistungen, ein Team. Sie müssen nicht wissen, wie etwas heißt, sagen Sie uns, was schwerfällt, wir ordnen es ein und klären die Kostenübernahme mit Kasse und Arzt.
040 46 89 71 25 Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr
Pflege, jeden Tag
Die zwei Leistungen, mit denen fast alles beginnt
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Waschen, Anziehen, Aufstehen gehen allein nicht mehr.
Grundpflege · zahlt die Pflegekasse
- Tägliche Unterstützung, zur vereinbarten Zeit
- Waschen, Anziehen, Aufstehen und Zubettgehen
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Der Arzt hat Verbände, Medikamente oder Spritzen verordnet.
Behandlungspflege · zahlt die Krankenkasse
- Auf ärztliche Verordnung, ohne Pflegegrad möglich
- Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel
Für pflegende Angehörige
Wenn Sie selbst Entlastung brauchen
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Gesellschaft, Begleitung, Haushalt und Luft für Sie.
Betreuung und Entlastung
Zu Betreuung und Entlastung →
Besondere Situationen
Drei Leistungen, die oft übersehen werden
- Die letzte Zeit soll zu Hause sein. Palliativpflege: behutsame Begleitung, gemeinsam mit den Ärzten
- Der Beratungseinsatz steht an, oder Sie brauchen einfach Rat. Pflegeberatung (§ 37.3): Pflichtbesuch bei Pflegegeld, Rat zu Anträgen
- Der Weg in die Praxis ist zu weit, wir kommen zu Ihnen. Mobile Fußpflege, bei Ihnen zu Hause
Kosten
Wer zahlt was?
Ambulante Pflege wird selten allein aus eigener Tasche bezahlt. Was das in Ihrem Fall bedeutet, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch vor, schriftlich und ohne Überraschungen.
Erstgespräch vereinbarenDie Pflegekasse
Haben Sie einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse die Pflege im Alltag: Waschen, Anziehen, Betreuung. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Sie bekommen dafür keine Rechnung.
Die Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt die Behandlungspflege, also alles, was ärztlich verordnet ist, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Grundlage ist § 37 Absatz 2 SGB V, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Der Entlastungsbetrag
Jede pflegebedürftige Person zu Hause hat Anspruch auf bis zu 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet, und ist zweckgebunden. Ab Pflegegrad 2 gilt er nicht für Leistungen der Selbstversorgung. Nicht Verbrauchtes verfällt nicht sofort: Es lässt sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen.
Der Eigenanteil
Das rechnen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret vor, rufen Sie uns an.
Sagen Sie uns, was schwerfällt.
040 46 89 71 25Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr · kostenloses Erstgespräch