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Segeberger Chaussee 232, 22851 Norderstedt Büro: Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr pflege@nana-care.de 040 46 89 71 25

Leistungsübersicht

Alle Leistungen von NanaCare in Norderstedt

Acht Leistungen, ein Team. Sie müssen nicht wissen, wie etwas heißt, sagen Sie uns, was schwerfällt, wir ordnen es ein und klären die Kostenübernahme mit Kasse und Arzt.

Pflege anfragen

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Pflege, jeden Tag

Die zwei Leistungen, mit denen fast alles beginnt

  • Hand drückt eine Türklingel

    Waschen, Anziehen, Aufstehen gehen allein nicht mehr.

    Grundpflege · zahlt die Pflegekasse

    • Tägliche Unterstützung, zur vereinbarten Zeit
    • Waschen, Anziehen, Aufstehen und Zubettgehen
    Zur Grundpflege →
  • Pflegekraft mit Stethoskop misst einer Frau auf dem Sofa den Blutdruck am Handgelenk

    Der Arzt hat Verbände, Medikamente oder Spritzen verordnet.

    Behandlungspflege · zahlt die Krankenkasse

    • Auf ärztliche Verordnung, ohne Pflegegrad möglich
    • Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel
    Zur Behandlungspflege →

Für pflegende Angehörige

Wenn Sie selbst Entlastung brauchen

Besondere Situationen

Drei Leistungen, die oft übersehen werden

Kosten

Wer zahlt was?

Ambulante Pflege wird selten allein aus eigener Tasche bezahlt. Was das in Ihrem Fall bedeutet, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch vor, schriftlich und ohne Überraschungen.

Erstgespräch vereinbaren
Die Pflegekasse

Haben Sie einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse die Pflege im Alltag: Waschen, Anziehen, Betreuung. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Sie bekommen dafür keine Rechnung.

Die Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt die Behandlungspflege, also alles, was ärztlich verordnet ist, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Grundlage ist § 37 Absatz 2 SGB V, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Der Entlastungsbetrag

Jede pflegebedürftige Person zu Hause hat Anspruch auf bis zu 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet, und ist zweckgebunden. Ab Pflegegrad 2 gilt er nicht für Leistungen der Selbstversorgung. Nicht Verbrauchtes verfällt nicht sofort: Es lässt sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

Der Eigenanteil

Das rechnen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret vor, rufen Sie uns an.

Sagen Sie uns, was schwerfällt.

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Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr · kostenloses Erstgespräch

Direkt anrufen 040 46 89 71 25 Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr Plötzlich Pflegefall? Was jetzt zählt, von oben nach unten