Pflegeberatung in Norderstedt
Der Beratungseinsatz steht an, oder Sie brauchen einfach Rat.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger, und ehrlicher Rat zu Pflegegrad, Anträgen und Entlastung. Bei Ihnen zu Hause in Norderstedt.
Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr · kostenloses Erstgespräch
Für wen
Vielleicht kennen Sie das
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Der Brief von der Kasse
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist wieder fällig. Muss fristgerecht nachgewiesen werden.
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Der erste Pflegegrad
Ein Antrag soll gestellt werden. Wo fängt man an? Wer muss was ausfüllen? Was zählt eigentlich bei der Begutachtung?
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Das Gefühl, mehr wäre möglich
Vielleicht steht Ihnen längst mehr Unterstützung zu, als Sie gerade nutzen.
Konkret im Alltag
Pflegeberatung in Norderstedt, was der Besuch bringt
Ein Termin bei Ihnen zu Hause, ohne Zeitdruck, mit klaren Ergebnissen:
- Pflicht-Beratungseinsatz nach § 37.3
- Bestätigung direkt an die Pflegekasse
- Rat zu Pflegegrad und Höherstufung
- Hilfe bei Anträgen und Formularen
- Blick auf Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten
- Ehrliche Einschätzung der Pflegesituation
Kosten
Wer das bezahlt, in drei Sätzen
Für Sie kostet der Beratungseinsatz nichts. So läuft es ab:
Die Pflegekasse übernimmt
Den Beratungseinsatz nach § 37.3 zahlt die Pflegekasse, für Pflegegeld-Empfänger ist er kostenfrei.
Wir melden an die Kasse
Die Bestätigung über Ihren Besuch geht fristgerecht von uns an Ihre Pflegekasse.
Beratung darüber hinaus
Auch ohne Pflichttermin beraten wir Sie zu Pflegegrad, Leistungen und Anträgen. Das kostet Sie nichts.
Was Pflegekasse, Krankenkasse und Entlastungsbetrag jeweils übernehmen:
Wer zahlt was? – der Überblick →Einzugsgebiet
Fahren Sie zu mir?
Wir sind unterwegs in Norderstedt und Umgebung sowie Hamburg-Nord. Randlage? Fragen Sie trotzdem, das klären wir im Einzelfall.
Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr · kostenloses Erstgespräch
So geht es los
Vom Anruf bis zum ersten Einsatz
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1
Sie rufen an
Auch eine E-Mail genügt. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag zurück.
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2
Wir kommen vorbei
Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, wir schauen uns die Wohnung an und hören zu.
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3
Wir übernehmen die Anträge
Pflegegrad, Kostenübernahme, Papierkram mit Kasse und Arzt, das machen wir.
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4
Der erste Einsatz
Meist innerhalb weniger Tage. Sie lernen die Menschen kennen, die zu Ihnen kommen.
Vertrauen
Erzählen Sie uns, wie es bei Ihnen zu Hause aussieht.
Kostenloses Erstgespräch, unverbindlich, bei Ihnen vor Ort.
040 46 89 71 25 Mo–Do 9–14 Uhr · Fr 9–12 Uhr
Julia Ludwig
Pflegedienstleitung
„Gute Beratung heißt: ehrlich sagen, was zusteht. Was nicht nötig ist.“
Warum bei uns
1,1
MDK-Note der Qualitätsprüfung
240
Menschen in Versorgung
2022
gegründet in Norderstedt
Wie oft ist der Beratungseinsatz Pflicht?
Wer Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss den Beratungsbesuch halbjährlich abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie ihn zusätzlich vierteljährlich in Anspruch nehmen, müssen aber nicht. Bei Pflegegrad 1 haben Sie den Anspruch, ohne dass eine Pflicht besteht.
Was passiert bei dem Besuch?
Der Besuch dient der Qualität der Pflege zu Hause: praktische Hilfestellung, pflegefachliche Unterstützung und ein Blick darauf, ob die Versorgung noch passt. Es ist keine Kontrolle Ihrer Wohnung und keine Prüfung Ihrer Person.
Hat der Besuch Folgen für das Pflegegeld?
Der Besuch selbst ändert am Pflegegeld nichts. Wird er dagegen nicht abgerufen, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und entzieht es im Wiederholungsfall, deshalb ist der Termin wichtig.
Kann der Termin auch kurzfristig stattfinden?
Das besprechen wir am besten persönlich, rufen Sie uns an, dann beantworten wir Ihre Frage direkt.
Beraten Sie auch zur Höherstufung?
Das besprechen wir am besten persönlich, rufen Sie uns an, dann beantworten wir Ihre Frage direkt.
Was kostet mich die Beratung?
Das besprechen wir am besten persönlich, rufen Sie uns an, dann beantworten wir Ihre Frage direkt.
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